Realitäten Perkonig

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  REALITÄTEN-PERKONIG  

 

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen des konz. Immobilientreuhänders
Realitäten Perkonig Immobilientreuhand OG

1. Objekt-Angebote der Firma Realitäten Perkonig Immobilientreuhand OG, im folgenden Realitäten Perkonig bezeichnet  sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Es kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Irrtümer werden vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Daten einschließlich Nutzung oder Einspeisung in Online-Dienste, Datenbanken oder Websites durch unberechtigte Dritte ist untersagt und wird im Falle des Zuwiderhandelns von Realitäten Perkonig  gerichtlich verfolgt. Der Download oder der Ausdruck ist jedoch zum persönlichen Gebrauch gestattet. Für die Angaben, die auf Informationen der über Objekte Verfügungsberechtigten beruhen, wird ebenso keine Gewähr geleistet wie für Ausmaß, Eignung und Beschaffenheit der Objekte, von denen sich der Anbotsempfänger persönlich überzeugt.

2. Teilt ein Anbotsempfänger nicht binnen 14 Tagen mit, ein angebotenes Objekt sei ihm bereits als verkäuflich oder vermietbar bekannt, so anerkennt er die Namhaftmachung durch die Firma Realitäten Perkonig.

3. Provisionspflicht entsteht durch Namhaftmachung und wird mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Anbotsempfänger und dem über das Objekt Verfügungsberechtigten wirksam. Nachträgliche Vertragsauflösung oder -abänderung berührt die Provisionspflicht nicht. Der volle Provisionsanspruch steht auch zu, wenn ein Vertrag zu vom Angebot abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von Realitäten Perkonig nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen oder in zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere Folgeverträge erweitert oder ergänzt wird.

4. Jede Bekanntgabe der von Realitäten Perkonig angebotenen Objekte oder namhaft gemachten Interessenten durch den Anbotsempfänger an Dritte bedarf vorheriger Zustimmung von Realitäten Perkonig. Wird ein Vertrag über ein von Realitäten Perkonig angebotenes Objekt nicht mit dem Anbotsempfänger, sondern mit einem Dritten, dem es der Anbotsempfänger bekannt- oder weitergegeben hat, abgeschlossen, so haftet der Anbotsempfänger für die Realitäten Perkonig hiedurch entgangene Vermittlungsprovision.

5. Alleinaufträge für Objektvermietung/-verkauf müssen befristet sein; sie verlängern sich jedoch stillschweigend um jeweils einen Monat auf maximal sechs Monate, wenn sie nicht binnen 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden. Wird ein Alleinauftrag erteilt, dann sind alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten an Realitäten Perkonig  zu verweisen; versäumt dies der Auftraggeber, so haftet er für die Gesamtprovision. Ein Anspruch auf die Gesamtprovision entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen  Grund verweigert.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Realitäten Perkonig prompt vom Abschluss eines Vertrages samt dem wesentlichen Vertragsinhalt, insbesondere Höhe des Kaufpreises bzw. Mietzins sowie Ablösezahlungen, zu informieren. Über Aufforderung hat der Auftraggeber Realitäten Perkonig eine entsprechende Kopie der Vertragsurkunde zur Verfügung zu stellen.

7. Aufträge für Immobilien-Beratungsleistungen werden von uns ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Realitäten Perkonig bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, die Fristen und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Realitäten Perkonig sind freibleibend und unverbindlich.

8. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Realitäten Perkonig gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Realitäten Perkonig zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen.

9. Der Auftraggeber wird Realitäten Perkonig unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

10. Fakturierte Provisionen oder Honorare sind vom Rechnungsempfänger - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - prompt nach Rechnungserhalt an Realitäten Perkonig zu bezahlen. Realitäten Perkonig ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 12 % p.a., berechnet ab dem Tage der Rechnungslegung, in Rechnung zu stellen.

11. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klagenfurt 


 Informationsblatt über die Provisionshöchstsätze der Immobilienmaklerverordnung
( IMV 1996 )
( BGBl. Nr. 98/1996 vom 28.6.1996 )


Gegenstand der Vermittlung ( Rechtsgeschäfte )

Höchstbeträge
(20% USt. ist jeweils hinzuzurechnen, ausgenommen die Vermittlung von Hypothekardarlehen)

§ 15 Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, sowohl für Wohnungseigentum, als auch schlichtes Miteigentum Kauf, Verkauf oder Tausch von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oderAbgeltung für ein Superädifikat auf einem zu verpachtenden oder zu vermietenden GrundstückBei einem Wert*

bis € 36.336,42
von € 36.336,43 bis € 48.448,49
mehr als € 48.448,50

je 4%
je € 1.453,46
je 3%

 

 


§ 17 Vermittlung von Hypothekardarlehen

2% der Darlehenssumme im Zusammenhang mit der Vermittlung gem. § 15 Abs. 1 sonst 5% der Darlehenssumme, falls kein Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung besteht (unecht umsatzsteuerbefreit )


§ 18 Vermittlung von BaurechtenDauer des Baurechtes**

von 10 bis höchstens 30 Jahre
der auf die Dauer entfallenden Bauzinses

mehr als 30 Jahre
(höchstens für 45 Jahre)

je 3%


je 2%

 

 




§ 19 Vermittlung von unbefristeten Haupt- und
Untermiet-Verträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen

je 3 Bruttomonatsmieten***



§ 20 Vermittlung von befristeten Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen

Vermieter: 3 BMM (allenfalls plus 5% für besondere Abgeltungen gem. § 22 )

Mieter:

Frist weniger als 2 Jahre
Frist mind. 2 bis 3 Jahre
Frist über 3 Jahre

1 BMM
2 BMM
3 BMM

 

 



§ 20 Abs. 3 Ergänzungsprovision, Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses oder
Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis

Vereinbarung mit dem Mieter:

Verlängerung von weniger als 2 Jahren auf 2 bis einschließlich 3 Jahre
Verlängerung von weniger als 2 Jahren auf mehr als 3 Jahre **** oder
Umwandlung in einen unbefr. Mietverträge
Verlängerung von 2 bis einschließlich 3 Jahren auf mehr als 3 Jahre oder
Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag ****

1 BMM


2 BMM

1 BMM

 

 

 


§ 21 Vermittlung von Mietverträgen über Mietwohnungen und Eigentumswohnungen durch
den Immobilien-Verwalter, sofern der Auftraggeber Mehrheits-Eigentümer der Liegenschaft ist

Befristung bis zu 2 Jahren
mit dem Mieter

1 BMM

mit dem Vermieter

2 BMM

Befristung auf mindestens 2 Jahre oder
unbestimmte Zeit mit Mieter u.Vermieter je

2 BMM

 

 

 



§ 22 Vermittlung besonderer Abgeltungen für Investitionen, Einrichtungsgegenstände oder die Einräumung von Rechten vom Vermieter oder Vormieter

5% des vom Mieter hiefür (einschl. USt.) geleisteten Betrages



§ 23 Vermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen

je 1 Monatsmiete



§ 25 Vermittlung von Pachtverhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft

Dauer der Pacht**

1. bis zu 6 Jahren
2. bis zu 12 Jahren
3. bis zu 24 Jahren
4. über 24 Jahre
5. unbefristet

je 5% des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtschillings
je 4%
je 3%
je 2%
je 5% des 5-fachen Pachtschillings

 



 



§ 26 Vermittlung von Pachtverhältnissen an Unternehmen

Dauer der Pacht**

1. bis zu 5 Jahren
2. bis zu 10 Jahren
3. über 10 Jahre
4. unbefristet

je 5% des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtschillings
je 4%
je 3%
je der dreifache Monatspachtschilling

 


 



§ 27 Vermittlung sonstiger Gebrauchs- und Nutzungs-Rechte an Geschäftsräumen aller Art,
Wohnungen und Einfamilienhäusern

je 3 Bruttomonatsmieten



*) Bemessungsgrundlage gem. § 16 IMV 1996:
- Vereinbarter Kaufpreis und vom Käufer übernommene Verpflichtungen, Hypotheken und sonstige geldwerte Lasten sowie Haftungsübernahmen.

- Der Verkehrswert der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, des Warenlagers, der Maschinen und Geräte und sonstiger Betriebsmittel jeder Art, sofern dieser nicht schon im Kaufpreis enthalten ist.

- Bei Gesellschaftsanteilen zuzüglich der den Anteilen zugeordneten Verbindlichkeiten.

- Tausch: Bei Objekten mit gleichem Verkehrswert, der einfache Verkehrswert, bei unterschiedlichen Verkehrswerten, der höhere Verkehrswert.

**) Wertgrenzenregelung gem. § 12 Abs. 4 IMV 1996: bei abgestuften Provisionssätzen Wertgrenzenausgleich durch Erreichung des höchstmöglichen Betrages der sich für die darunterliegende Stufe ergibt.

***) Bruttomietzins: Vereinbarter Bruttomietzins (HMZ inkl. BK und sonstigen Kosten) ohne Umsatzsteuer. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind allenfalls enthaltene Heizkosten herauszurechnen. Eine zeitlich befristete Mietzinsreduktion oder Mietzinsfreistellung bleibt unberücksichtigt. Im Falle der Vermittlung einer Wohnung für die der Mietzins lt. mietrechtlichen Vorschriften nicht frei vereinbart werden kann, sind die Heizkosten ebenfalls nicht in den Bruttomietzins einzurechnen.

****) Im Fall der Verlängerung oder Umwandlung eines befristeten Mietverhältnisses über eine Wohnung (siehe § 21), die durch einen makelnden Hausverwalter vermittelt worden ist, darf die gesamte Provision (inkl. Ergänzungsprovision) 2 BMM nicht übersteigen.

 
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Realitäten Perkonig Immobilientreuhand OG
Villacher Strasse 25/4 , A-9020 Klagenfurt - Tel: +43 (0)463 50 20 60 - 0, Fax: DW 15
Mail: office@realitaeten-perkonig.at
   
   
         
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